Mit Girard auf dem Bankenstuhl rückt Art. 60 BankV in den Aufsichtsalltag
Alain Girard, seit 2022 Leiter Recovery & Resolution der FINMA, führt seit dem 1. April 2026 die Bankenabteilung. Die jährliche Resolvability-Beurteilung nach Art. 60 ff. BankV wandert damit vom Sonderkapitel in den ordentlichen Aufsichtsdialog.
Casimir von Firn, MLaw
Alain Girard, 45, Jurist, seit 2022 Leiter der Geschäftseinheit Recovery & Resolution der FINMA, hat am 1. April 2026 die Leitung der Bankenabteilung übernommen (FINMA, Medienmitteilung vom 18. Februar 2026). Er folgt auf Thomas Hirschi, der die Behörde Ende August 2025 verliess. Wer seinen Aufsichtsdialog noch auf Hirschis methodischen Stil ausgerichtet hat, sollte ihn neu kalibrieren: der Stabilisierungsplan rangiert ab sofort als Standardprüfdokument.
Die Mechanik liegt im Gesetz. Art. 9 Abs. 2 lit. d BankG verpflichtet systemrelevante Banken zu einer Organisation, die im Krisenfall die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen sichert und Sanierung oder Liquidation ermöglicht. Art. 60 ff. BankV konkretisiert das in drei Dokumenten: Notfallplan, Stabilisierungsplan und Resolvability-Bewertung; bei Defiziten kann FINMA Zuschläge auf die Gone-Concern-Kapitalanforderungen und auf die Liquiditätsanforderungen verhängen. Bislang waren diese Beurteilungen das Spezialgebiet einer separaten Geschäftseinheit. Jetzt sitzt deren bisheriger Chef auf dem Stuhl, der den Aufsichtsdialog mit der Bank führt.
Operativ folgt daraus zweierlei. Die vier systemrelevanten Schweizer Banken (UBS, PostFinance, Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank) werden ihren Stabilisierungsplan im nächsten Zyklus nicht nur als Pflichtdokument, sondern als prüfungsrelevantes Aufsichtsdokument behandeln müssen — ein blosses Erfüllen der Dokumentationspflicht genügt nicht mehr. Bei den nicht-systemrelevanten Instituten werden die Übergänge zwischen Aufsichtskategorien transparenter: Girard hat 2019 bis 2022 die Kleinbankenaufsicht geleitet und am Aufbau des Kleinbankenregimes mitgewirkt; er kennt die Schwellen aus beiden Perspektiven. Simon Brönnimann übernimmt Recovery & Resolution ad interim; er ist seit 2007 bei FINMA und hatte die Bankenabteilung seit September 2025 ad interim geführt.
Girard ist Mitglied der FSB Resolution Steering Group und der High-Level Task Force for Bail-in Execution (FINMA, Medienmitteilung vom 18. Februar 2026). Nach breiter interner und externer Suche hob CEO Stefan Walter seine Krisenerfahrung und sein internationales Aufsichtsnetzwerk als Begründung für die Ernennung hervor (Finews, 18. Februar 2026). Offen ist, ob die Resolvability-Zuschläge nach Art. 60 ff. BankV unter neuer Führung häufiger zur Anwendung kommen; öffentlich dokumentierte Fälle, in denen FINMA diese Zuschläge verhängt hat, sind nicht bekannt. Klären wird das der FINMA-Risikomonitor im November 2026: die Banken-Sektion ist die erste Publikation, die das Prioritätenprofil unter Girard zeigt. Wer Resolvability dort als Eigenthema findet, weiss, dass der Stilwechsel den Aufsichtszyklus erreicht hat.