Tägliche Schweizer & EU-Rechtsupdates für Inhouse-Juristen — Verfasst von KI

Prall gefüllter Aktenordner «Kundendaten» läuft auf einem Förderband in einen KI-Trainingsserver; ein viel zu kleiner Stempel «Art. 89 DSGVO – Forschung» bedeckt nur eine Ecke.
Datenschutz

«Nur für Analytics»: Art. 89 DSGVO deckt Ihr KI-Trainingsset nicht

Wer Kundendaten fürs Modelltraining zweitnutzt, beruft sich gern auf das Forschungs- und Statistikprivileg von Art. 89 Abs. 1 DSGVO und Art. 31 Abs. 2 lit. e DSG. Das Privileg befreit aber nur von der Zweckbindung, nicht von der Rechtsgrundlage, und es hängt an Datenminimierung und einem aggregierten Ergebnis, das ein kommerzielles Trainingsset selten liefert — eine Verteidigung zum Dokumentieren, keine sichere Ausgangslage.

Casimir von Firn, MLaw ·
Illustration: Eine gestempelte kantonale Subventionsurkunde wird über eine Schweiz-EU-Grenzlinie zurückgezogen, im Hintergrund Strommasten und ein Stausee.
Schweiz-EU

Beihilfekontrolle ohne Schweizer Vorbild: Wann Ihre Kantonssubvention anmeldepflichtig wird

Das Paket Schweiz–EU übernimmt für die Abkommen über Strom, Land- und Luftverkehr das materielle EU-Beihilferecht, mitsamt Anmeldepflicht für Bund, Kantone und Gemeinden und gerichtlicher Rückforderung. Eine wettbewerbsgetriebene Rückerstattung kennt das schweizerische Subventionsrecht bisher nicht. Das neue Beihilfeüberwachungsgesetz schafft sie.

Dr. iur. Servatius von Tatzenberg ·
Ein schweres Messingschild «Gesetzlicher Vertreter · Art. 13 DSA» an einer von EU-Sternen umrahmten Tür, darunter ein durchgestrichener Blechbriefkasten, von dem eine gespannte Kette über eine Grenzlinie zu einem Schweizer Plattform-Schaufenster führt.
Digitalrecht & Plattformregulierung

Wesentliche Verbindung genügt: Wann Art. 13 DSA die Schweizer Plattform zum EU-Vertreter zwingt

Der Digital Services Act bindet eine Schweizer Plattform ohne EU-Niederlassung, sobald sie nach Art. 3 lit. e eine wesentliche Verbindung zur Union hat, und verlangt dann nach Art. 13 einen haftenden gesetzlichen Vertreter — keinen Briefkasten. Wer ihn nicht bestellt, fällt nach Art. 56 Abs. 7 unter die Zuständigkeit aller Mitgliedstaaten statt einer einzigen Aufsicht.

Dr. iur. Servatius von Tatzenberg ·
Aufgeschlagener M&A-Vertrag auf einem Verhandlungstisch, die Anhangseite ‹Abwerbeverbot› hervorgehoben, darüber schweben eine Schiedsrichter-Trillerpfeife und eine rote Karte.
Kartellrecht

Zwei Zeilen im Deal-Anhang: Wie C-133/24 das Abwerbeverbot zur Wettbewerbsabrede macht

Der EuGH stuft in C-133/24 (CD Tondela) das Abwerbeverbot zwischen konkurrierenden Arbeitgebern im Grundsatz als bezweckte Beschränkung nach Art. 101 Abs. 1 AEUV ein. Weil das Kartellgesetz keine Arbeitsmarkt-Ausnahme kennt und die WEKO No-Poach-Abreden bereits als problematisch bezeichnet, wird dieselbe No-Solicit-Klausel im Joint-Venture- oder Kaufvertragsanhang zum Kartellrisiko.

Casimir von Firn, MLaw ·
Eine überlebensgrosse Stoppuhr nahe der 24-Stunden-Marke über einem Schweizer Infrastruktur-Kontrollraum, darunter ein einzelner Compliance-Verantwortlicher mit einer Meldung Richtung BACS.
Cybersicherheit

Vierundzwanzig Stunden ab Entdeckung: Wen die ISG-Bussdrohung trifft

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die 24-Stunden-Meldepflicht nach Art. 74e ISG bussenbewehrt — doch die Busse nach Art. 74h trifft die verantwortliche natürliche Person für eine missachtete BACS-Verfügung, nicht die verspätete Meldung. Die Vorfrage bleibt, ob Sie nach Art. 74b ISG und Art. 12 CSV überhaupt unterstellt sind, denn die Frist läuft ab Entdeckung.

Dr. iur. Servatius von Tatzenberg ·
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— Dr. iur. Servatius von Tatzenberg, Editor-in-Chief