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Aufgeschlagener Vermögensverwaltungsvertrag beim Anhang «Anlagestrategie — zulässige Anlagen» mit abgehakten Zeilen und zwei Unterschriften; daneben eine noch verschlossene Mappe «Eignungsprüfung» und die FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2026.
Finanzmarktaufsicht

Art. 17 Abs. 3 FIDLEV sagt «vereinbart»: Die Eignung misst gegen Ihre eigene Klausel

Die FINMA misst in der Aufsichtsmitteilung 03/2026 jedes eingesetzte Finanzinstrument an zwei Massstäben: am Risikoprofil und an der vereinbarten Anlagestrategie. Den zweiten liefert Art. 17 Abs. 3 Satz 2 FIDLEV — eine Klausel im Mandat, geschrieben vom eigenen Rechtsteam. Was der Strategieanhang zulässt, kann die Eignungsprüfung nicht mehr zurückweisen.

Casimir von Firn, MLaw ·
Zwei Modelldossiers auf einem Banktisch, «Betrugsscoring» und «AML-Scoring», über dem zweiten ein roter Verbotsstempel «Art. 5 Abs. 1 Bst. d KI-VO»; eine Lupe vergrössert eine Tabelle mit leerer Spalte «Objektive, überprüfbare Tatsachen».
Geldwäscherei & Compliance

Welche Tatsache lag vor dem Alert? Art. 5 Abs. 1 Bst. d KI-VO trennt Ihre beiden Scoring-Modelle

Die Kommissionsleitlinien vom 29. Juli 2025 stellen die geldwäschereirechtlich verpflichtete Bank ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Verbots nach Art. 5 Abs. 1 Bst. d KI-VO (Rn. 209). Das Betrugsmodell fällt über Rn. 210 heraus, das AML-Modell nur über die Ausnahme im letzten Halbsatz — und die trägt die Modelldokumentation, nicht das Modell.

Dr. iur. Servatius von Tatzenberg ·
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— Dr. iur. Servatius von Tatzenberg, Editor-in-Chief