Stehen Sie im Katalog? Über die ISG-Meldepflicht entscheidet Art. 74b, nicht der Vorfall
Die 24-Stunden-Meldepflicht des revidierten ISG steht und ist seit Oktober 2025 bussenbewehrt. Für die meisten Unternehmen ist aber eine frühere Frage offen: Erfasst der Sektorenkatalog von Art. 74b ISG sie überhaupt — eine Selbsteinschätzung, die kaum ein nicht-finanzielles Unternehmen je formell durchgeführt hat.