Gesetz oder Rundschreiben: Sortieren Sie Ihre Pflichten, bevor die Mächler-Gruppe wählt
Das Finanzdepartement hat am 1. Juli 2026 die Arbeitsgruppe unter Monica Mächler eingesetzt, die bis Ende 2027 Wege zum Abbau von Regulierungslasten vorschlagen soll. Exponiert sind zuerst die FINMA-Rundschreiben, nicht Ihre Gesetzespflichten — wer beide auseinanderhält, bestimmt mit, welche fallen.
Dr. iur. Servatius von Tatzenberg
Am 1. Juli 2026 hat das Eidgenössische Finanzdepartement die fünfköpfige externe Arbeitsgruppe «Optimierung der Finanzmarktregulierung» eingesetzt, geleitet von der früheren FINMA-Vizepräsidentin Monica Mächler. Ihr Auftrag: administrative Entlastung und Abbau von Doppelspurigkeiten, Bericht an den Bundesrat bis Ende 2027. Wer diese Woche etwas tun will, sortiert die eigenen Pflichten nach ihrer Rechtsquelle. Am stärksten exponiert sind die Rundschreiben, nicht die Gesetze.
Das Communiqué nennt kein einziges Rundschreiben. Es verlangt allgemein, die «Finanzmarktregulierung und den regulatorischen Aufsichtsrahmen» risikogerecht und effizient zu machen. Die politisch heikle Bankenstabilität bleibt ausdrücklich ausgeklammert. Die Klagen über die Regulierungsdichte sind in der Branche, wie finews schreibt, «Legion». Wo die Gruppe zuerst fündig wird, entscheidet die Normenhierarchie, nicht das Communiqué.
Art. 7 FINMAG gibt der FINMA drei Instrumente: Verordnungen (Abs. 1, wo ein Gesetz sie ermächtigt), Rundschreiben zur Rechtsanwendung (Abs. 3) und die Anerkennung von Branchenselbstregulierung als Mindeststandard (Abs. 3) — dieser Analyse liegt das Rundschreiben zugrunde. Es konkretisiert offene Normen, bindet aber nach Art. 7 Abs. 3 FINMAG und BGE 143 II 162 aus sich heraus niemanden. Ändern oder aufheben kann die FINMA es allein — über eine kurze Anhörung nach Art. 7 Abs. 3 FINMAG, ohne Parlament, ohne Referendum. Damit sind die vierzig noch geltenden Rundschreiben die weichste Schicht des Gebäudes.
Das ist die Falle in der guten Nachricht. Hebt die FINMA ein Rundschreiben auf, verschwindet die dahinterliegende Gesetzespflicht nicht mit. Die offene Organisationspflicht nach Art. 3 Abs. 2 lit. a BankG bleibt — weg fällt nur die Landkarte dazu. Das Outsourcing-Rundschreiben (RS 2018/3) und die Betriebsresilienz (RS 2023/1) sagen Ihnen, was «angemessen» konkret heisst. Fallen sie weg, erben Sie die Unbestimmtheit und tragen im Prüffall die Begründungslast.
Die FINMA hat die Gruppe begrüsst und CEO Stefan Walter hat angekündigt, die FINMA werde eigene Vorschläge für Anpassungen auf regulatorischer Ebene einbringen. Die Behörde, die die Rundschreiben schreibt, sitzt damit mit am Tisch.
Die Aufgabe der nächsten Woche ist mechanisch. Nehmen Sie Ihr Pflichtenregister und tragen Sie zu jeder Position die Rechtsquelle ein: Gesetz, Verordnung oder Rundschreiben. Hinter jedes Rundschreiben setzen Sie ein Kürzel — echte Doppelspurigkeit, die weg darf, oder verlässliche Auslegungshilfe, die Sie behalten wollen. Die Branchenkonsultation beginnt nach einer Vorbereitungsphase; bis sie eröffnet ist, läuft Ihr Beitrag über Ihren Verband oder direkt an die EFD-Geschäftsstelle unter agoptfin@sif.admin.ch. Wer bis dahin nicht sortiert hat, verliert die nützlichen Rundschreiben zusammen mit den lästigen.
Welche Rundschreiben fallen, ist offen. Entschieden wird es in dieser Branchenanhörung, nicht erst im Bericht an den Bundesrat Ende 2027.