Der symbolische Franken und die zwei Ausschlüsse: Die W&I-Deckungslücke vor der Unterschrift
Standard-W&I-Policen stellen die Verkäuferin auf einen Nominalbetrag frei und leiten den Rückgriff der Käuferin zum Versicherer. Deren Ausschlusskatalog nimmt aber Sanktions- und Lieferketten-/ESG-Verstösse aus, die beiden Risiken, die 2026 am ehesten schlagend werden. Wer sich beim Signing auf die Police verlässt, deckt genau diese nicht.
Casimir von Firn, MLaw
Die W&I-Police wird als das Instrument verkauft, das die Verkäuferin mit einem symbolischen Haftungsdeckel davonkommen lässt und den Rückgriff der Käuferin auf einen Versicherer umleitet. Der Standard-Ausschlusskatalog aber nimmt zwei Kategorien aus, die 2026 am ehesten schlagend werden: Sanktionsverstösse und Verstösse gegen Lieferketten- und ESG-Pflichten. Wer beim Signing die Verkäuferhaftung auf den einen Franken drückt und den Rest der Police überlässt, ist genau dort unversichert, wo das Risiko dieses Jahr sitzt. Das ist keine Randerscheinung: Nach der CMS European Private Equity Study 2025 stieg der Anteil grosser Transaktionen mit W&I-Deckung von 30 % (2023) auf 44 % (2024), bei Deals über 100 Mio. Euro auf 83 %. Die Struktur ist Marktstandard, und mit ihr die Lücke.
Die buy-side-Police entschädigt die Käuferin für die Verletzung der Garantien im Kaufvertrag, in der Schweiz regelmässig als selbständige Garantien nach Art. 97 OR oder als Zusicherungen nach Art. 197 OR ausgestaltet. Der Versicherungsvertrag selbst untersteht dem VVG (SR 221.229.1), die Policenbedingungen folgen aber der Londoner Marktvorlage. Der Sinn der Konstruktion ist die Freistellung: Die Verkäuferin begrenzt ihre Haftung auf einen Nominalbetrag, der Rückgriff läuft zum Versicherer. Für einen Private-Equity-Fonds, der die Erlöse ausschütten und das Vehikel schliessen will, ist dieser clean exit der eigentliche Kaufgrund der Police. Bleibt der Käuferin ein echter Anspruch, dann gegen die Police, nicht gegen die Gegenseite am Tisch.
Ausschlüsse liegen in drei Schichten. Marktweite Ausschlüsse nehmen aus, was das Deal-Team kennt oder was im Datenraum offengelegt wurde. Deal-spezifische Ausschlüsse folgen den roten Fahnen der Due Diligence. Coverage positions qualifizieren einzelne Garantien nach unten. Über allem steht eine Klausel, die in jeder Police mitkommt: die Sanction Limitation and Exclusion Clause, seit 2010 als LMA3100 Marktstandard, seit Oktober 2023 als LMA3100A neu betitelt. Ihr Inhalt in einem Satz: Kein Versicherer haftet, soweit die Zahlung ihn einer Sanktion der UNO, der EU, des Vereinigten Königreichs oder der USA aussetzen würde.
Damit steht das Sanktionsrisiko unter zwei unabhängigen Riegeln. Erstens ist die Garantie zur Rechtstreue (compliance with laws) regelmässig wissens- und stichtagsbezogen; taucht nach dem Closing eine Sanktionsbetroffenheit auf, die niemand geprüft hat, fällt sie in die Lücke zwischen Garantie und Ausschluss. Zweitens greift selbst bei gedecktem Sachverhalt die LMA3100A: Berührt die Betroffenheit der Zielgesellschaft eine in der EU, im Vereinigten Königreich oder in den USA gelistete Partei, könnte schon die Auszahlung den Versicherer selbst der Sanktion aussetzen. Dann suspendiert die Klausel die Leistung. Der Schaden der Käuferin bleibt, der Versicherer zahlt nicht, die Verkäuferin ist gedeckelt. Konkret: Ein Schlüssellieferant der Zielgesellschaft wird nach dem Closing gelistet, die Käuferin muss die Belieferung umstellen und trägt Vertragsstrafen. Wie schnell dieses Szenario 2026 real wird, haben wir zur MAC-Klausel gezeigt: Das 20. EU-Sanktionspaket wurde am 22. Mai 2026 Schweizer Recht, und die Pakete landen im Quartalstakt auf offenen Deals.
Dass eine Compliance-Garantie, die man gekauft zu haben glaubt, am Ausschluss im Policentext scheitert, ist keine Theorie. In Project Angel BidCo v Axis Managing Agency [2024] EWCA Civ 446 hatte die Käuferin eine buy-side-Police über den Erwerb eines Bauunternehmens für rund GBP 16,65 Mio. (November 2019) abgeschlossen. Die Verkäufer hatten eine polizeiliche Untersuchung nicht offengelegt, die unter die Antikorruptions-Garantien fiel. Im Cover Spreadsheet war diese Garantie als «covered» markiert, der Policentext schloss «ABC Liability» jedoch aus. Der Court of Appeal entschied mit 2 zu 1: Der Ausschluss im Haupttext ging vor, weil kein klarer Redaktionsfehler mit einer einzig möglichen Korrektur vorlag – die Mehrheit prüfte nicht, ob Spreadsheet oder Policentext generell vorgeht, sondern ob diese enge Korrekturschwelle erreicht war. Lewison LJ hielt fest, die Versicherer hätten einen rationalen Grund, Verluste aus blossen Korruptionsvorwürfen nicht zu tragen: Solche Vorwürfe treffen den Aktienkurs auch ohne Beweis. Die Käuferin ging in die Administration.
Der Vollständigkeit halber sei die Beweislast festgehalten: Nach Art. 8 ZGB beweist die Käuferin das versicherte Ereignis, der Versicherer den Ausschluss. Project Angel zeigt, wie leicht diese zweite Last wiegt, wenn der Ausschluss klar steht: Dann entscheidet nicht die Beweiswürdigung, sondern die Auslegung des Policentexts. Das ist die Blaupause für Sanktionen und ESG, denn beide sitzen in derselben Compliance-Zone wie die Antikorruptions-Garantie von Project Angel. Diese Zone ist kein Nebenschauplatz. Nach dem Global Transactional Risk Insurance Claims Report 2026 von Marsh entfielen 2025 in Nordamerika auf Finanzberichte, compliance with laws und Steuern zusammen 56 % aller in der Region gemeldeten Ansprüche. Die Kategorie «compliance with laws» bündelt Bewilligungen, Geldwäscherei, Korruption, Sanktionen und zunehmend ESG-Berichtspflichten; schneidet die Police Sanktionen und Lieferkette heraus, höhlt sie genau die aus, die am häufigsten gemeldet wird.
Bei ESG kommt ein struktureller Grund hinzu. Die Sorgfalt über die Wertschöpfungskette ist vorausschauend und diffus. Art. 964j–964l OR verlangt seit dem Geschäftsjahr 2023 Sorgfalt für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konfliktgebieten sowie für Kinderarbeit, und die CSDDD streckt die Frist, nicht die materielle Pflicht, wie wir heute zu «Stop-the-clock» festgehalten haben. Ein Versicherer aber zeichnet ein Standbild zum Signing, keine laufende Pflicht über eine Lieferkette, die er nicht prüfen kann. Also wird der Bereich ausgeschlossen, wissensqualifiziert oder in eine separate Umweltpolice verschoben. Der Fall liegt für einen Schweizer Käufer nahe: Die Zielgesellschaft bezieht Zinn oder Kobalt über eine Kette, die sich erst nach dem Closing als mit Kinderarbeit oder einem Konfliktmineral verknüpft erweist. Die Käuferin trägt Nachbesserung, die Berichtskorrektur nach Art. 964k OR und den Reputationsschaden, die Police hat den Bereich ausgeschlossen, und die Sorgfaltspflicht traf mit dem Closing ohnehin die Käuferin als neue Trägerin der Zielgesellschaft. Affirmative ESG-Deckung entsteht, doch sie ist partiell und jung.
Die Verkaufsformel lautet, die Police «de-riske» den Deal. Für die klassischen Garantien, die tatsächlich zahlen, stimmt das. Von den rund USD 650 Mio., die Transaktionsrisiko-Versicherer 2025 an Marsh-Kunden zahlten, trieben Finanzberichte mehr als die Hälfte; in Nordamerika beruhten fast zwei Drittel der Auszahlungen auf EBITDA-Multiplikatoren, die schon kleine Fehlbuchungen vergrössern. Und die Ansprüche steigen: 665 Meldungen aus 386 Transaktionen, ein Plus von 35 % gegenüber dem Vorjahr. Für das Risikobündel 2026 aber stimmt die Formel nicht. Auch die synthetische W&I, die White & Case als Erweiterung beschreibt, schliesst die Lücke nicht: Sie weitet den Wortlaut, verzichtet aber auf die Offenlegung der Verkäuferseite und stützt sich stärker auf die Due Diligence der Käuferin. Deckung für Sanktionen und Lieferkette, die der Markt nicht schreibt, stellt auch sie nicht her.
Bevor Sie die Verkäuferhaftung auf den einen Franken senken, trennen Sie die Kategorien. Lesen Sie das Ausschlussverzeichnis und die Sanktionsklausel der Police gegen die Sanktions-, Compliance- und Lieferketten-Garantien des Kaufvertrags. Für diese beiden Kategorien halten Sie eine eigene, hinterlegte Verkäufer-Freistellung mit Escrow statt eines Nominaldeckels. Und tun Sie es vor dem Signing, denn der Ausschluss wird mit dem Underwriter verhandelt, nicht bei der Schadenmeldung entdeckt.
Bleibt die Trennung von Gewissem und Offenem. Gewiss ist: Die Sanktionsklausel steht in jeder Police, die Compliance-Garantie ist wissensbezogen, und Project Angel zeigt, dass der Haupttext das Deckungs-Spreadsheet schlägt, sobald ein klarer Redaktionsfehler mit einziger Korrektur vorliegt. Offen ist, ob die Versicherer affirmative, bepreiste Deckung für Sanktionen und Lieferkette in der Breite schreiben werden. Das entscheidet sich an zwei benennbaren Ereignissen: am nächsten Sanktionspaket, das im Quartalstakt schon nahe ist und die Sanktionsgarantien der heute gezeichneten Policen prüft, und am ersten gerichtlich ausgetragenen Anspruch aus Art. 964j OR oder CSDDD, der zeigt, wo die ESG-Deckung wirklich endet. Bis beide vorliegen, ist der Nominalfranken auf der Verkäuferseite die einzige Zahl, die die Käuferin bei Sanktionen und Lieferkette sicher hat.