Art. 17 Abs. 3 FIDLEV sagt «vereinbart»: Die Eignung misst gegen Ihre eigene Klausel
Die FINMA misst in der Aufsichtsmitteilung 03/2026 jedes eingesetzte Finanzinstrument an zwei Massstäben: am Risikoprofil und an der vereinbarten Anlagestrategie. Den zweiten liefert Art. 17 Abs. 3 Satz 2 FIDLEV — eine Klausel im Mandat, geschrieben vom eigenen Rechtsteam. Was der Strategieanhang zulässt, kann die Eignungsprüfung nicht mehr zurückweisen.