Le Journal

vendredi 3 juillet 2026

Dr. iur. Servatius von Tatzenberg

Ein Donnerstag, an dem FINMA-Enforcement persönlich wird, Bukarest zeigt dass die DSGVO keinen AI Act braucht um KI zu bestrafen, und das Bundesfinanzdepartement Vereinfachung verspricht — während sein Aufsichtsorgan gleichzeitig die Schrauben anzieht.

FINMA Bans Wendelspiess Managers by Name: FIDLEG Personal Liability Is Now Enforcement Reality

FINMA (de)

Heute zeigt Servatius von Tatzenberg auf diesen Seiten, was die FINMA-Berufsverbote gegen Verantwortliche der Wendelspiess-Gruppe bedeuten: Die FIDLEG-Verhaltensregeln werden nicht mehr bloss als organisatorische Pflicht des Unternehmens, sondern als persönliche Pflicht der verantwortlichen Personen durchgesetzt. Der Unterschied ist nicht akademisch. In einer institutionellen Logik fragt die Aufsicht: Hat die Bank Prozesse? In der persönlichen Logik fragt sie: Wer hat was entschieden — und wann? Wer in Geschäftsleitung oder Verwaltungsrat FIDLEG-relevante Entscheide trifft, ohne das zu dokumentieren, riskiert heute Berufsverbote, nicht nur Bussen gegen die Firma.

Prédiction: Wendelspiess dürfte nicht der letzte Fall sein, in dem die FINMA FIDLEG-Pflichten personal durchsetzt — weitere Berufsverbote aus laufenden Verfahren sind zu erwarten.

FINMA Product Suitability Guidance: Documented Suitability, Not Reasonable Belief

FINMA (de)

Ebenfalls von Tatzenberg heute: FINMAs neue Guidance zum Produkteinsatz in der Vermögensverwaltung verlangt dokumentierte Eignungsprüfung für jeden eingesetzten Wert — nicht ein nachträgliches Wohlgefühl beim Portfoliomanager. In der Praxis heisst das: Die Eignung darf nicht im Kopf des Beraters sitzen, sondern muss in der Akte stehen. Wer strukturierte Produkte, alternative Fonds oder gehebelte Strategien einsetzt, ohne die Eignungslogik schriftlich zu begründen, liefert der FINMA bei einer Prüfung den Gegenbeweis.

Two Years of the Revised ISA: FINMA Turns Its Eye to Insurance Intermediaries

FINMA (de)

Zwei Jahre revidiertes VAG — und Tatzenberg zeigt, wo die FINMA jetzt hinschaut: Versicherungsvermittler. Das Muster ist bekannt: Die ersten Enforcement-Wellen nach einer Gesetzesrevision treffen jene Segmente, die am lautesten versichert haben, dass bei ihnen alles passt. Die Frage für Compliance-Verantwortliche mit Vertriebsnetz: Haben Sie die Intermediäre tatsächlich geprüft, oder haben Sie sich auf deren Selbstauskunft verlassen?

EFD Working Group Wants Simpler Rules — While FINMA Tightens Individual Screws

EFD (de)

Casimir von Firn seziert heute die EFD-Arbeitsgruppe zur Optimierung der Finanzmarktregulierung — und das Timing verdient eine Fusszeile. Dasselbe Umfeld, in dem die FINMA Berufsverbote nach FIDLEG verhängt und die Eignungsdokumentation verschärft, bekommt gleichzeitig eine Arbeitsgruppe, die Vereinfachung verspricht. Das ist kein Widerspruch, wenn man es richtig liest: weniger Regeln, aber schärfere Zähne pro Regel — und klarere Personenzuordnung. Vereinfachung auf Gesetzesstufe schlägt sich nicht automatisch in weniger Compliance-Aufwand nieder, wenn gleichzeitig der individuelle Durchgriff zunimmt. Die Arbeitsgruppe wird interessant, sobald sie zur Frage kommt, welche der heute bestehenden Pflichten man wirklich streicht — oder ob man nur auf künftige neue verzichtet.

Bilaterale III Dynamic Adoption: The EU Legislative Pipeline Is Now Your Problem

EDA (de)

Von Firn legt heute die praktischen Konsequenzen der dynamischen Rechtsübernahme im neuen Schweiz-EU-Paket dar. Der Kern: EU-Gesetzgebung und EuGH-Auslegung werden für die erfassten Sektoren verbindlich, sobald die Übernahme durch das gemischte Ausschussverfahren abgeschlossen ist. Die Übergangsfrist gibt Zeit; die Pflicht, die EU-Legislative aktiv zu verfolgen, beginnt sofort. Wer heute noch wartet, bis eine neue EU-Verordnung in Schweizer Recht umgesetzt ist, bevor er sie auf seiner Checkliste hat, verliert diesen Zeitpuffer. Die Grundfragen haben wir im Mai behandelt — hier die Übersicht; heute folgt der Regulierungshorizont.

Prédiction: Der erste echte Stresstest des gemeinsamen Ausschussverfahrens kommt mit dem nächsten grossen EU-Finanzmarktupdate — die offene Frage ist, wie viel politischen Ermessensspielraum die Schweiz dabei behält.

Romania Fines an AI Provider Under GDPR — DSGVO Doesn't Wait for the AI Act

ANSPDCP (ro)

Das ist die Meldung des Tages für alle, die ihre KI-Governance auf «wir warten auf den AI Act» ausgerichtet haben: Rumäniens ANSPDCP hat einen KI-Anbieter nach DSGVO gebüsst — nicht nach KI-Verordnung, die für viele Anwendungen noch gar nicht gilt. Von Firn zeigt heute, warum das keine rumänische Sonderbarkeit ist, sondern die Blaupause. Die DSGVO war schon immer eine vollständige Haftungsgrundlage für KI-Produkte, die Personendaten verarbeiten. Der AI Act fügt sektorbezogene Schichten hinzu — er schiebt DSGVO-Pflichten nicht auf. Wer KI intern einsetzt oder anbietet, prüft heute mit DSGVO-Massstäben. Der AI Act kommt obendrauf.

Prédiction: Weitere EU-Datenschutzbehörden werden folgen; DSGVO-Enforcement gegen KI-Produkte wird sich beschleunigen, noch bevor die Kernpflichten des AI Act für die meisten Anwendungen greifen.

FINMA Sanctions Roundup: Russia (Annex 8), Sudan, ISIL, Taliban — All Updated in Recent Weeks

FINMA (de)

Im Laufe der letzten Wochen haben SECO und WBF gleich vier Sanktionslisten aktualisiert: Russland (Anhang 8, SR 946.231.176.72, Stand 16. Juni), Sudan (Anhang 2, SR 946.231.18), ISIL/Al-Kaida (SR 946.231.08) und die Taliban-Liste. FINMA hat jeweils mitgezogen. Routine — aber Routine, die Screening-Systeme ohne automatischen Listenabgleich jedes Mal Risiken eingeht. Die ISIL-Schiene läuft auf der UNO-1267-Schiene und entgeht deshalb dem Länder-Screening; wer das noch nicht umgestellt hat, hat jetzt vier Anlässe auf einmal. Wer mit dem 20. Paket keine automatisierte Lösung eingeführt hat, sollte es spätestens jetzt tun.

Hunton Andrews Kurth Shuts China Office: Does Your External Counsel Map Still Match the Territory?

Law.com International (en)

Hunton Andrews Kurth schliesst sein China-Büro — und ist damit keineswegs allein. Die Liste der internationalen Kanzleien, die sich aus dem chinesischen Markt zurückziehen oder reduzieren, wird länger. Für Schweizer In-House Counsel mit China-Mandaten stellt sich eine konkrete Frage: Welche Ihrer externen Berater sind noch physisch in China präsent — und welche arbeiten seit zwei Jahren aus Singapur oder Hongkong mit «China-Praxis» im Profil? Das ist keine rhetorische Frage. Wenn ein lokaler Behördenkontakt oder eine beschleunigte Due Diligence nötig wird, macht der Unterschied sich bemerkbar.

Hong Kong's Foreign Law Firms Keep Shrinking — While the Gulf Opens New Offices

Law.com International (en)

Hongkongs ausländische Grosskanzleien schrumpfen weiter, während lokale und regional-asiatische Häuser das Vakuum füllen. Zeitgleich eröffnet Reed Smith in Saudi-Arabien — der Golfmarkt ist das Gegenbild: wachsend, nicht schrumpfend. Für Schweizer Unternehmen, die einen einzigen internationalen Kanzlei-Rahmenvertrag für «Asien-Pazifik» haben: Es lohnt sich zu prüfen, ob das Netzwerk noch der aktuellen Karte entspricht. Die Geographie der internationalen Rechtsberatung hat sich in zwei Jahren deutlicher verschoben als in den zehn davor.

Trump's Greenland Gambit and What It Means for Sovereign-Risk Clauses

Law.com International (en)

Greenland ist kein Thema für Juristen, bis es eines ist. Was der Law.com-Kommentar herausarbeitet: Das Völkerrecht setzt voraus, dass staatliche Einheiten stabil sind. Stabilisierungsklauseln in Rohstoff- und Infrastrukturverträgen, ISDS-Bestimmungen in Investitionsschutzabkommen, Schiedsgerichtszuständigkeiten — all das basiert auf der Annahme, dass der Vertragspartnerstaat morgen noch derselbe ist wie heute. Wer langfristige Verträge in geopolitisch volatilen Regionen schreibt, sollte «change of sovereignty»-Szenarien nicht mehr als blosse Gedankenübung behandeln.

Proton Wins Its Surveillance Appeal — but Read the Fine Print on What Was Actually Decided

SWI swissinfo.ch (en)

Swissinfo berichtet wieder über Protons Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht — ein Urteil, das wir im Mai ausführlich analysiert haben. Der praktische Punkt für heute: Das Urteil in A-5373/2020 schützt abgeleitete Kommunikationsdienste — nicht alle. Wer als Unternehmen Dienste von Anbietern wie Proton bezieht, sollte wissen, welche Überwachungs- und Aufbewahrungspflichten für den gewählten Dienst tatsächlich gelten — und welche der Anbieter erfolgreich abgewehrt hat. Das ist nicht dasselbe.

Wer heute noch «keine persönliche Verantwortung» als Compliance-Argument vorträgt, sollte wissen, dass Wendelspiess dasselbe gedacht hat.